Ein Buch ist ein Buch – egal in welcher Form

 

Bild von Myriam Zilles auf Pixabay

Wie lange werden schon E-Medien in Bibliotheken ausgeliehen? 10 Jahre? Erstaunlicherweise ist trotzdem der Vorgang nicht hundertprozentig gesetzlich geregelt – mit der Folge, dass fast alle aktuellen Titel seitens der Verlage vom Erwerb und Verleih durch Bibliotheken für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgenommen werden.

Der dbv fordert, dass die Maxime „Ein Buch ist ein Buch – egal in welcher Form“ und damit die rechtliche Gleichstellung nicht nur für die ermäßigte Mehrwertsteuer oder die Buchpreisbindung gilt, sondern auch für den Verleih. Er befürwortet die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Werke, wenn den Bibliotheken im Gegenzug die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.

Die Freunde der Stadtbücherei Augsburg unterstützen die aktuellen Bemühungen der Stadtbücherei und des dbv und haben die Augsburger Bundestagsabgeordneten Dr. Volker Ullrich, Claudia Roth und Ulrike Bahr gebeten, sich für das Thema einzusetzen.

Hier der Wortlaut des Anschreibens
Hier die Antwort von MdB Ulrike Bahr
Hier die Antwort von MdB Dr. Volker Ullrich
Hier weitere Informationen des dbv